Geflügelpest - Geflügelhalter aufgepasst!
Wir möchten unsere Geflügelhalter aufgrund der zunehmenden Nachweise von Geflügelpest in Schleswig-Holstein auf die angefügte Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aufmerksam machen und um die Mithilfe bei der Vermeidung einer weiteren Verbreitung bitten.
Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein teilte uns hierzu mit: seit Herbst 2024 wird in Schleswig-Holstein Geflügelpest sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in Haltungen von Geflügel amtlich festgestellt. Am 15.10.2024 erfolgte erstmals in diesem Herbst, basierend auf dem Nachweis des Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1, die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Nordfriesland. Bis zum 06.12.2024 wurde Geflügelpest bei fünf weiteren Wildvögeln aus dem Kreis Nordfriesland und je einem Wildvogel aus den Kreisen Dithmarschen und Segeberg amtlich festgestellt. Zudem liegen am 9.12.2024 AIV H5 im LSH positiv untersuchte und damit geflügelpestverdächtige Wildvögel aus zwei weiteren Kreisen und Nordfriesland vor. Die Patho- und Subtypisierungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts stehen noch aus. Es befinden sich derzeit weitere Proben in der diagnostischen Abklärung.
Darüber hinaus wurde die Geflügelpest bereits in einer Haltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Am 23.11.2024 erfolgte der erste Nachweis von HPAIV H5N1 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland. Auch in den an Schleswig-Holstein angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest sowohl bei Wildvögeln als auch in Haltungen sowie in Hamburg bei Wildvögeln amtlich festgestellt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen aktuellen Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als hoch eingeschätzt, ebenso besteht das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen. Zum Schutz des Geflügels sind präventive Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für gehaltene Vögel geschaffen. Die Maßnahmen sind identisch mit denen aus der bis zu diesem Sommer geltenden Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2021. Sie haben sich bewährt, denn trotz des sehr hohen Infektionsdrucks aus der Wildvogelpopulation ist es in den letzten drei Jahren nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Geflügelpestausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 12. Dezember 2024, in Kraft und ist für alle Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögel in Schleswig-Holstein verbindlich.
Darüber hinaus wurde die Geflügelpest bereits in einer Haltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Am 23.11.2024 erfolgte der erste Nachweis von HPAIV H5N1 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland. Auch in den an Schleswig-Holstein angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest sowohl bei Wildvögeln als auch in Haltungen sowie in Hamburg bei Wildvögeln amtlich festgestellt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen aktuellen Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als hoch eingeschätzt, ebenso besteht das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen. Zum Schutz des Geflügels sind präventive Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für gehaltene Vögel geschaffen. Die Maßnahmen sind identisch mit denen aus der bis zu diesem Sommer geltenden Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2021. Sie haben sich bewährt, denn trotz des sehr hohen Infektionsdrucks aus der Wildvogelpopulation ist es in den letzten drei Jahren nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Geflügelpestausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 12. Dezember 2024, in Kraft und ist für alle Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögel in Schleswig-Holstein verbindlich.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Fohlensaison Besitzerinformationen zum Download
Sa, 09. März 2024
https://www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/dateien/besitzerinformationfohlenzucht.pdf