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Informationen zur gesetzlich vorgeschrieben Impfung gegen die Newcastle-Krankheit bei Geflügel

Die Newcastle-Krankheit (ND) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Als gesetzliche Grundlage zur Vorbeugung und Bekämpfung der ND bleibt die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005 erhalten, da im Gegensatz zu der Geflügelpest keine neuen Rechtsvorschriften gemacht wurden. In Deutschland besteht daher für Hühner- oder Truthuhnbestände nach § 7 Absatz 1 der Verordnung ein Impfgebot. Dieses ist unabhängig von der gehaltenen Tierzahl. Die Impfung muss basierend auf den Angaben des Impfstoffherstellers wiederholt werden, so dass zu jeder Zeit „im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist“. Diese Immunität kann nur gewährleistet werden, wenn nach Herstellerangaben, d.h. alle 6 Wochen geimpft wir. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Wir möchten Sie bei der Einhaltung der Impfpflicht bestmöglich unterstützen und bieten dafür alle 6 Wochen einen Termin zur Impfung ihrer Bestände an.

 

Der Besuch beinhaltet eine Untersuchung, d.h. mindestens eine in Augenscheinnahme ihres Geflügelbestandes, um die Impffähigkeit festzustellen, die Impfung sowie das Ausstellen einer Impfbescheinigung.

 

Aus Biosicherheitsgründen bringen wir zum Bestandsbesuch einen Einmaloverall und Überziehschuhe mit.

 

Am Tag der Impfung geben Sie Ihren Tieren ab morgens kein Wasser, damit alle Tiere den Impfstoff aufnehmen.

 

Für die Vorbereitung der Tour melden Sie sich bitte bis 10 Tage vor dem Termin mit Angabe folgender Daten telefonisch bei uns in der Praxis an:

 

Name und Anschrift des Besitzers

 

Tierart, Alter und Anzahl der zu impfenden Tiere

 

Tierarztpraxis am Ochsenweg Feldstraße 97

 

24811 Owschlag

 

Tel: 04336-444 www.tierarzt-owschlag.de 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 15. Mai 2024

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